Hallo an alle,
am 01.08.2022 ist das neue Nachweisgesetz in Kraft getreten. Infolgedessen gilt eine neue und zusätzliche Offenlegungs- und Belehrungspflicht zu den wesentlichen Vertragsabsprachen gegenüber Beschäftigten. Dies bedeutet, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen vom Arbeitgeber schriftlich festzuhalten, die Niederschrift zu unterzeichnen und spätestens am ersten Arbeitstag dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin auszuhändigen ist. Der Zugang der Niederschrift sollte zu Dokumentationszwecken durch Unterschrift des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin bestätigt werden.
Um den oben genannten Pflichten nachzukommen, wurde der Personalbogen von der EKHN um zwei Seiten erweitert (siehe Anhang). Alle Mitarbeiter, die schon länger in der Einrichtung arbeiten, müssen davon in Kenntnis gesetzt werden. Die zwei letzten Seiten müssen aber nicht neu ausgefüllt werden.
Lg Steffi