Eingewöhnung

Eingewöhnungskonzept

Die sensible Eingewöhnung Ihres Kindes, ist von grundlegender Bedeutung. Die Qualität der Erfahrungen, die Kinder in Übergangssituationen sammeln, hat nachweislich einen Einfluss auf das gesamte weitere Leben. Aus diesen Gründen ist es uns sehr wichtig, Ihr Kind nach dem Eingewöhnungskonzept unserer Einrichtung aufzunehmen. Die Vereinbarkeit zwischen Berufstätigkeit und Eingewöhnung, stellt Sie als Erziehungsberechtigte, vor Herausforderungen, die uns durchaus bewusst sind. Wir investieren diesbezüglich viel und suchen wo immer möglich Kompromisse mit Ihnen. Wir möchten Ihnen gerne entgegenkommen, bitten Sie aber dennoch um Verständnis, dass wir nicht von den grundlegenden Inhalten unseres Eingewöhnungskonzepts abweichen werden.

Unser Eingewöhnungskonzept

Das Eingewöhnungskonzept unserer Einrichtung richtet sich in hohem Maße an das Berliner Eingewöhnungsmodell und orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes.

1. Die Grundphase

Die Grundphase besteht aus den ersten drei Tagen. In dieser Zeit begleitet eine feste Bezugsperson das Kind in die entsprechende Gruppe der Kindertagesstätte. Die Zeiten der ersten drei Tage, werden im Vorfeld mit dem zuständigen Mitarbeiter besprochen und es besteht eine beidseitige Verbindlichkeit. In dem Fall, dass die zuständige Mitarbeiterin krank ist und keine adäquate Vertretung organisiert werden kann, muss die Eingewöhnung pausieren. Wir setzen jedoch alles daran, dass diese Situation nicht eintritt. In der Grundphase bleiben Bezugsperson und Kind für ca. eine bis zwei Stunden in der Einrichtung. Angekommen in der Gruppe, bekommt die Bezugsperson einen festen Platz zugewiesen und hat die wichtige Aufgabe, dem Kind Sicherheit und Vertrauen zu vermitteln. Sie ist in Ihrem Verhalten passiv aber aufmerksam gegenüber den Signalen, die das Kind vermittelt. Dadurch kann das Kind anfangen die neue Umgebung auf eigene Initiative zu erkunden. In den ersten drei Tagen ist die Bezugsperson den gesamten Zeitraum, ohne Ausnahmen, anwesend. Die verantwortliche Mitarbeiterin beobachtet das Kind und versucht Kontakt aufzubauen. Es wird kein Trennungsversuch unternommen. Die pflegerischen Tätigkeiten werden weiterhin von der Bezugsperson durchgeführt. 

Zusammengefasst:

  • genug Zeit einplanen
  • Verlässlichkeit bezüglich Termin- und weiteren Absprachen
  • kein Trennungsversuch
  • kein Smartphone, lediglich für wichtige Anrufe
  • keine Fotos auf denen andere Kinder abgebildet sind

2. Der Trennungsversuch

Der erste Trennungsversuch wird an dem vierten Tag durchgeführt, allerdings nicht an einem Montag. Montags werden keine neuen Schritte unternommen. Der Trennungsversuch wird folgendermaßen durchgeführt. Bezugsperson und Kind kommen gemeinsam in die Gruppe. Nach einer kurzen Ankunftszeit verabschiedet sich die Bezugsperson deutlich von dem Kind und verlässt den Gruppenraum. Die Bezugsperson bekommt einen Platz, an dem Sie die Dauer des Trennungsversuchs verbringen kann. Die Mitarbeiterin wird indes versuchen, Ihr Kind entsprechend trösten und beruhigen zu können. Gelingt das, beträgt der erste Trennungsversuch ca. 20 bis 30 Minuten, abhängig davon, wie die Mitarbeiterin die Situation beobachtet. Lässt sich das Kind nicht beruhigen, wird der Trennungsversuch abgebrochen und die Bezugsperson zurückgeholt. Anhand dieser beiden Möglichkeiten, entscheidet sich der weitere Verlauf der Eingewöhnung. Im Anschluss an den Trennungsversuch gehen die Bezugsperson und das Kind nach Hause. Es findet an diesem Tag keine weitere gemeinsame Spielzeit o.ä. in der Gruppe statt. Das ist wichtig, da das Kind in dieser frühen Phase differenziert lernen muss, dass der Aufenthalt in der Kindertagesstätte nur ohne die Bezugsperson stattfinden kann.

Zusammengefasst:

  • Gemeinsam ankommen
  • deutlich verabschieden
  • die Gruppe aber keinesfalls die Einrichtung verlassen
  • im Anschluss an den Trennungsversuch gehen Bezugsperson und Kind nach Hause

3. Stabilisierungsphase

In dem Fall eines gelungenen Trennungsversuchs sprechen wir von einer kurzen Eingewöhnung. In diesem Fall wird die Betreuungszeit Ihres Kindes langsam erweitert. In der zweiten Woche sollten Sie maximal mit einer Betreuungszeit von drei bis vier Stunden  planen. Die Bezugsperson kann nun in Absprache die Einrichtung verlassen. Es ist dabei allerdings sehr wichtig, dass die Bezugsperson jeder Zeit erreichbar ist und bei Bedarf schnell in die Einrichtung kommen kann. Die Mittagsbetreuung ist nach ca. zwei Wochen möglich. Auch in dieser Phase ist die Begleitung durch die zuständige Mitarbeiterin wichtig und muss daher besprochen werden. Bitte unterschätzen Sie nicht, dass die Eingewöhnung hohen Stress für das Kind bedeutet. Das ist unter anderem ein Grund dafür, dass wir in der Eingewöhnung so behutsam vorgehen und ein hohes Maß an Kooperation und Verständnis von Ihnen benötigen.

Zusammengefasst:

  • dauerhafter Besuch in der Kindertagesstätte
  • behutsame Erweiterung der Betreuungszeiten
  • Bezugsperson kann nach Absprache die Einrichtung verlassen, ist aber erreichbar
  • nach ca. zwei Wochen Mittagsbetreuung möglich

4. Kurze Eingewöhnung

Die Betreuungszeit wird behutsam ausgebaut. Es ist wichtig, dass sich in dieser Phase Bezugsperson und Erzieherin detailliert austauschen und eine gute Erziehungspartnerschaft aufbauen. In allen Belangen sollen die Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund stehen.

5. Lange Eingewöhnung

Die Betreuungszeit wird behutsam ausgebaut. Es ist wichtig, dass sich in dieser Phase Bezugsperson und Erzieherin detailliert austauschen und eine gute Erziehungspartnerschaft aufbauen. In allen Belangen sollen die Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund stehen.

Zusammenfassung:

  • Verlängerung der Grundphase
  • erheblich längere Anwesenheit der Bezugsperson erforderlich
  • Kind nicht überfordern
  • erst nach einem erfolgreichen Trennungsversuch, kann die Eingewöhnung in die Stabilisierungsphase übergehen

6. Schlussphase

Eine genaue und verlässliche Prognose kann im Vorfeld nicht getroffen werden. Erfahrungsgemäß kann allerdings ab der dritten Woche, eine Betreuungszeit von ca. vier bis sechs Stunden in Anspruch genommen werden. Auch die Mittagsbetreuung ist nun möglich. Weiterhin gilt allerdings der Grundsatz, die Betreuungszeit an den Bedürfnissen des Kindes zu orientieren. Wichtig ist, dass keine Situation der Überforderung und zu hohem Stress entsteht, da dies andernfalls die gesamte Eingewöhnung gefährden kann. Nach ca. 8 bis 12 Wochen sprechen wir von einer weitestgehend abgeschlossenen Eingewöhnung.

Zusammenfassung:

  • ab der dritten Woche ca. vier bis sechs Stunden Betreuungszeit
  • Mittagsbetreuung ebenfalls möglich
  • Überforderung vermeiden